SPD Althengstett/Simmozheim

Tierrettungsstation: Eine unendliche Geschichte

Veröffentlicht am 03.03.2010 in Kommunalpolitik

Am 24.2.2010 war der Dauerbrenner Tierrettungsstation wieder auf der Tagesordnung des Gemeinderats. Grund: Die Freien- und die Unabhängige Wählervereinigungen hatten einen Antrag eingebracht. Dieser ließ nicht nur die Mitglieder der SPD-Fraktion ratlos. Die Gemeindeverwaltung sollte beauftragt werden, mehrere alternative Flächen für die Tierrettungsstation auszuweisen.

Schon in der Sitzung des Technischen Ausschusses (TA) am 9.2.2010 hatten die FW/UW-Vertreter Sinn und Ziel dieses Antrags nicht klar machen können. Sollte den Tierschützern eine Fläche im Gewerbegebiet zum Tausch angeboten werden? Bürgermeister Götz rechnete vor, dass dies die Gemeinde bis zu 700 000 Euro kosten könne. Oder sollte den Tierschützern eine Fläche zum Verkauf angeboten werden? Warum sollten diese noch ein Grundstück kaufen, wenn sie doch bereits ein Grundstück besitzen, auf dem sie ihre fünf Hundehütten wohl werden bauen können, wenn nicht Landratsamt und Regierungspräsidium völlig falsch liegen? Zwischen der TA- und der GR-Sitzung stellte das Landratsamt in einem Schreiben klar, dass im neuen Gewerbegebiet der Tierschutzverein nach dem derzeitigen Bebauungsplan auf keinen Fall eine Tierrettungsstation errichten darf. Im alten Gewerbegebiet wäre dies möglich, dort gehört der Gemeinde aber kein Grundstück. Da die FW/UW-Fraktionen trotz Kenntnis dieses Sachverhalts bis zur GR-Sitzung am 24.2.2010 ihren Antrag nicht zurückzogen, gab der Gemeinderat Lothar Kante in der Sitzung für die SPD-Fraktion die folgende Erklärung ab: GR-Sitzung am 24.2.2010 Stellungnahme der SPD zum Protokoll auf den Antrag der FW / UW (24/2009 / Az 108.88) Es gilt das gesprochenen Wort Eines muss doch inzwischen wirklich Allen klar geworden sein: Juristisch spielt es überhaupt keine Rolle, ob es uns gefällt, wenn der Tierschutzverein im Eulert fünf Hundeboxen aufstellen will. Von Bedeutung ist allein, auf welcher Rechtsgrundlage man den Bauantrag überhaupt hätte zurückweisen können. Was im Eulart erlaubt ist, steht im BauGB bzw. in der BauNVO, es wird uns jetzt noch einmal von einem Gericht genauer erklärt werden. Fakt bleibt: der Tierschutzverein ist Besitzer des Grundstückes, mit allen Pflichten und Rechten! Die übergeordnete Behörden, Landratsamt und Regeierungspräsidium, haben eine deutliche Botschaft vermittelt: Es sei rechtswidrig den Bau der Hundehütten zu verweigern! Warum - weil wir diese Verweigerung rechtlich nicht schlüssig begründen können. Beide Behörden haben diplomatisch versucht, der Gemeinde goldene Brücken zu bauen. Wir als Gemeinderat haben die Faktenlage weiter tapfer stoisch ignoriert und leider die Chance erneut vertan, die Kuh vom Eis zu bekommen. Man muss kein Anhänger des Tierschutzvereins sein, um zu erkennen, dass man diese Genehmigung besser erteilt hätte. Stattdessen lässt man sich auf einen Rechtsstreit mit außerordentlich hohem Prozessrisiko ein. Heute sind wir nicht mehr Herr des Verfahrens - wir sind nicht einmal die Beklagten (sondern das LRA), wir werden aber die Zeche zahlen. Ab jetzt geht es um Geld - um Geld der Gemeinde, das uns an anderer Stelle, etwa in der Kinderbetreuung wichtiger wäre. Bei dieser Vorgeschichte kommt der Antrag die Freien- / Unabhängigen Wähler-Listen, die Verwaltung solle doch im Gewerbegebiet alternative Flächen ermitteln. Das macht uns als SPD ratlos. Der Tierschutzverein wird sich ja wohl kaum ohne Not auf etwas einlassen, womit er sich gegenüber seiner jetzigen Situation schlechter stellt. Insbesondere, wenn ihm voraussichtlich jetzt höchstrichterlich die letzten Hürden im Eulart beseitigt werden. Vorausgesetzt, ich verstehe die Formulierung des Antrages richtig, konsequent zu Ende gedacht würde dies bedeuten:
  • um 5 Hundehütten im Eulart zu verhindern, opfert die Gemeinde wertvolles Gewerbegebiet, unter Verzicht der daraus möglichen Steuereinnahmen. Dazu kommt,
  • dass ein Rattenschwanz von planungsrechtlichen Neuregelungen nötig wäre,
  • bis hin zu kostspieligen Bebauungsplan-Änderungen, mit weiteren Auswirkungen auf die übrigen Zulässigkeiten im Gewerbegebiet, die sich im Augenblick gar nicht abschätzen lassen, und
  • dass die Gemeinde erhebliches Vermögen in die Hand nehmen müsste, um einen adäquaten Ausgleich zu bieten.
Das wird so nicht gehen. Das können wir so wohl auch kaum der Bevölkerung vermitteln. Der Antrag läuft ins Leere, weil er schlicht nicht umsetzbar ist. Er hat für uns das Geschmäckle taktischen Kalküls, mit Blick auf das laufende Gerichtsverfahren. Die Gemeinde wäre schlecht beraten, wenn sie mit der Verfolgung dieses Ansinnens weitere Kapazität in der Verwaltung binden würde. Die SPD-Liste rät jedenfalls dringend davon ab.
 

Saskia Esken, MdB

Die SPD im Kreis Calw