SPD Althengstett/Simmozheim

Erweiterung Gewerbegebiet-I Aus der Sitzung des Althengstetter Gemeinderats am 12. März 2008

Veröffentlicht am 20.03.2008 in Kommunalpolitik

Gemeinderat Lothar Kante:
"Ja" zur Änderung des Flächennutzungsplans,
"Nein" zum "eingeschränkten Industriegebiet".

Mehr als 2 Jahre nach dem Aufstellungsbeschluss kam nun der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes für die Erweiterung des Gewerbegebietes "Unteres Ried" auf die Tagesordnung. Um den B-Plan umsetzen zu können, muss auch der gültige Flächennutzungsplan angepasst werden.

Lothar Kante (SPD) stimmte den Änderungen zum Flächennutzungsplan zu, lehnte aber den Entwurf des Bebauungsplanes entschieden ab, weil der Plan ohne Not eine Teilfläche als „eingeschränktes Industriegebiet“ ausweist und somit ein unnötiges Emissionsrisiko birgt. Akt 1 – Gewerbegebiet und Flächennutzungsplan Ein Bebauungsplan (BPL) beschreibt detailliert „was - wie - wo“ gebaut werden darf. Er sollte aus dem übergeordneten Flächennutzungsplan (FNP) heraus entwickelt werden, in dem zuvor die Nutzungsart der Flächen „grob“ festgelegt wird. Vor zwei Jahren geriet die damalige Administration im Zuge der hastig durchgezogenen planerischen Aktivitäten und der teilweise parallel gestarteten Bautätigkeiten mit dem gültigen Flächennutzungsplan in Konflikt. So war man zum Beispiel mit bereits vollzogenen Baumaßnahmen über den Geltungsbereich des genehmigten FNP hinausgegangen. Außerdem verlangte „überraschend“ die obere Genehmigungsbehörde, dass ein geforderter 30 m breiter Waldabstandsstreifen doch zu dem bisher genehmigten Waldumwandlungsumfang einberechnet werden müsse. In der Konsequenz hieß das: die geplante gewerbliche Nettofläche war nicht mehr zu realisieren, ohne zusätzliche Waldfläche zu opfern. Dies hätte weitere Genehmigungsverfahren zur Waldumwandlung bedeutet, die Bauleitplanung wäre verzögert worden, der Flächenverbrauch hätte sich nochmals erhöht, zusätzliche teure Ausgleichsmaßnahmen wären erforderlich gewesen. Dies hätten wir abgelehnt. Die Unstimmigkeiten mit dem FNP konnten jetzt aufgelöst werden. Es ist gelungen, durch Verschiebungen von Grenzen, durch Einrechnen des ehemaligen EnBW-Grundstücks, durch Reduzierungen von Gewerbeflächen und vor allem durch die Belegung von Grünflächen mit einer Zweckbestimmung, nahezu den Umfang der ursprünglichen Planung zu erreichen: Im FNP 2015 waren genehmigt:
  • Gewerbliche Baufläche 13,606 ha
  • Grünfläche ohne Zweckbestimmung 2,136 ha
  • Versorgungsfläche Elektrizität 0,789 ha
Summe 16,531 ha Mit den Änderungen ergeben sich nun:
  • Gewerbliche Baufläche 13,581 ha
  • Grünfläche Pufferbereich 3,096 ha
Summe 16,677 ha Damit wird für die Erweiterung des Gewerbegebietes nicht mehr Waldfläche umgewandelt, als dies im ursprünglich genehmigten FNP vorgesehen war. In der Gesamtbilanz wird trotzdem die geplante gewerbliche Fläche nahezu erreicht. Dem geänderten FNP-Entwurf wurde deshalb auch von uns zugestimmt. Akt 2 – Bebauungsplan für die Erweiterung des Gewerbegebietes-I Bereits der Anfang 2006 vorgelegte 1. Entwurf des Bebauungsplans stieß bei den Gemeinderäten der SPD und der Grünen auf heftigen Widerspruch. Stein des Anstoßes war und ist, eine ca. 3 ha große Teilfläche im nordwestlichen Bereich die nicht als „Gewerbegebiet“, sondern als „eingeschränktes Industriegebiet“ (= GIe) ausgewiesen wird. Dies bedeutet, dass dort zukünftig höhere Emissionen (Lärm, Abgas) zulässig sein werden, als dies im angrenzenden Gewerbegebiet möglich ist. Daran ändern auch die im Bebauungsplan vorgesehenen Einschränkungen wenig, die im Übrigen auch erst als Folge unserer vehementen Einwände aufgenommen worden sind. Der in der Sitzung anwesende Planer hatte erläutert, dass auch bei einem eingeschränkten Industriegebiet Möglichkeiten bestehen, im Rahmen von Genehmigungsverfahren Anlagen abzulehnen. Außerdem seien mit den festgelegten Einschränkungen besonders umweltkritische von vornherein ausgeschlossen. Das ist zwar richtig, aber kein Argument für ein Industriegebiet! Es wird dort auf jeden Fall viel mehr zugelassen werden müssen, sonst bräuchte man ja auch das GIe überhaupt nicht. Im Bebauungsplan ist eine einzige Begründung genannt: „…Ziel ist […] die planungsrechtlichen Voraussetzungen […] zur Ansiedlung eines Automobilzulieferbetriebs […] zu schaffen […], mit der Möglichkeit zur Produktion im Drei-Schicht-Betrieb…“ Diese Begründung geht an der Realität vorbei und ist sachlich unzutreffend. Der betroffene Betrieb ist inzwischen angesiedelt und arbeitet ohne emissionsrelevante Probleme, übrigens zweischichtig (!). Davon abgesehen ist es Fakt, dass auch in einem Gewerbegebiet ein Dreischichtbetrieb zulässig ist. Dies wurde in Althengstett auch bereits praktiziert. Das Ziel die „sensiblen Nutzungen“ im Planungsumfeld zu schützen will man dadurch erreichen, dass „nicht zulässige Anlagen mit potenziell erheblichen Emissionen“ detailliert im Bebauungsplan genannt werden. Es ist jedoch zu befürchten, dass im konkreten Einzelfall trefflich darüber gestritten werden wird, ob das auch für diese Anlage zutrifft und ab wann eine Emission „erheblich“ ist. Die Zulässigkeit von Anlagen wird zwar in einem Genehmigungsverfahren geprüft, jetzt ist dies aber ein u.U. nur noch ein vereinfachtes Verfahren, mit eingeschränkten Möglichkeiten. Außerdem sind „unzulässigen Anlagen“, die im Anhang der zitierten 4. BImSchV aufgelistet sind, erst ab einem relativ hohen Schwellwert tatsächlich ausgeschlossen. Fazit: Es gibt keinen sachlichen Grund eine Teilfläche des Gewerbegebiets als „GIe“ auszuweisen. Man handelt sich dadurch unnötig Risiken ein, die insbesondere z.B. bei einem späteren Nutzungswechsel von Bedeutung werden könnten. Abstimmungsergebnis: 3x Nein (SPD/ Grüne) 3x Enthaltungen 10x Ja Anmerkung: Von den Räten, die dem GIe zugestimmt haben, hatte in der Sitzung leider niemand seine Argumente vorgetragen, warum er in Althengstett eigentlich ein Industriegebiet für erforderlich hält. Die Entscheidung für das GIe ist offensichtlich vor allem politisch motiviert. Das ist ja durchaus legitim, dann sollte man dies offen sagen und nicht wenig überzeugende Sachargumente vorschieben.
 

Saskia Esken, MdB

Die SPD im Kreis Calw