SPD Althengstett/ Simmozheim

Selbstbestimmung statt Ausgeliefertsein: Patientenverfügung - Betreuungsverfügung - Vorsorgevollmacht

Veröffentlicht am 02.09.2009 in Veranstaltungen

Podiumsdiskussion
am Montag, 14. September 2009
um 19.30 Uhr
im Evang. Gemeindehaus in Althengstett, Friedhofstraße 6

mit:
  • Gottfried Müller, Notar a.D.
  • Pfarrerin Margret Ehni, Krankenhausseelsorgerin
  • Dr. Christiane Jacob, Oberärztin
  • Saskia Esken, SPD-Bundestagskandidatin
Was ist, wenn ich durch Krankheit, Unfall oder Alter nicht mehr fähig bin, über mich selbst zu bestimmen? Es sind dann nicht automatisch die Angehörigen, die für den Betroffenen Entscheidungen treffen. Liegt keine Betreuungsvollmacht vor, wird durch das Vormundschaftsgericht ein Betreuungsverfahren eingeleitet, was den Betroffenen womöglich einem ihm fremden Betreuer ausliefert. Wichtig ist für viele auch die Frage der medizinischen Betreuung und lebensverlängernder Maßnahmen im Zusammenhang mit einem würdevollen Sterben. Mit einer Patientenverfügung kann der Betroffene sein Recht auf Selbstbestimmung wahr nehmen und Regelungen treffen. Dazu hat der Bundestag am 18. Juni 2009 nach langem Ringen eine gesetzliche Regelung beschlossen, die für Patienten, Ärzte und Betreuer Rechtssicherheit bringen soll. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind ganz herzlich eingeladen!
 

Saskia Esken, MdB

Die SPD im Kreis Calw

 

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